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europaeisches_ds-grundrecht

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Das europäische Grundrecht auf Datenschutz

* Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. * Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen

  Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. 
  Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken.

* Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht.

europaeisches_ds-grundrecht.1583231197.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/03/03 11:26 von admin

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