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europaeisches_ds-grundrecht

Das europäische Grundrecht auf Datenschutz

  • Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. ⇒ Grundrecht auf Datenschutz
  • Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. ⇒ Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. ⇒ Datenschutz unterliegt einer Kontrolle
europaeisches_ds-grundrecht.txt · Zuletzt geändert: 2020/03/03 11:33 von admin

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