forschungsfreiheit
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* Studierende können sich auf das Grundrecht berufen, wenn sie eigenständig einer forschenden Tätigkeit nachgehen, z.B. im Rahmen einer Abschlussarbeit. | * Studierende können sich auf das Grundrecht berufen, wenn sie eigenständig einer forschenden Tätigkeit nachgehen, z.B. im Rahmen einer Abschlussarbeit. | ||
- | Forschende können ihre Forschungsgebiete/ | + | //Forschende// können ihre //Forschungsgebiete/ |
- | Methodik und Verbreitung der Forschungsergebnisse selbst entscheiden. | + |
forschungsfreiheit.1583230312.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/03/03 11:11 von admin