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Tipps und Hinweise zum Datenschutz
Bitte beachten Sie stets das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung!
Jede natürliche Person hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, also Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, zu bestimmen.
(Grundlegend: BVerfG, Urteil vom 15.12.1983, BVerGE 65, 1 - Volkszählungsurteil)
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