Tipps und Handlungsempfehlungen zum Datenschutz

Bitte beachten Sie stets das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung!

Jede natürliche Person hat das Recht, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten, also Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse, zu bestimmen.