Umgang mit sensiblen Daten im Internet

Bitte bedenken Sie stets, dass die Übertragung von Daten im Internet in der Regel unverschlüsselt erfolgt und es weder Authentizitäts- noch Integritätsprüfungen gibt, dass also jeder, der über entsprechendes Know-how verfügt, Daten abhören und verfälschen kann.

Die Übermittlung sensibeler Daten (E-Mails mit Passwörtern, Upload von Klausurergebnissen an das Prüfungsamt etc.) sollte daher stets über entsprechend gesicherte Kanäle erfolgen:

Für die Wahrung von Authentizität und Integrität (etwa bei der Übermittlung von Prüfungsergebnissen an Prüfungsämter) ist es - insb. auch wegen der rechtlichen Relevanz - empfehlenswert, die Daten zusätzlich in gedruckter Form per Hauspost zu verschicken. Bei der Mitteilung von Authentifikationsdaten (Benutzername und Passwort) sollten zwei unterschiedliche Übermittlungswege gewählt werden (z.B. Benutzername per E-Mail, Passwort per Telefon).

Im Gegensatz zu den Mitarbeitern der Universität, die zur Veröffentlichung von funktionsspezifischen Daten (z.B. dienstliche Kontaktdaten) verpflichtet sind, dürfen personenbezogene Daten von Studierenden nur dann veröffentlicht werden, wenn Einwilligungen der entsprechenden Personen vorliegen.

Nach Möglichkeit sollten keinerlei personenbezogene Daten von Studierenden frei im WWW verfügbar sein. So sollte z.B. eine Liste von E-Mail-Adressen zur Kontaktierung der Studierenden durch den Lehrkörper nur von den Rechnern der betreffenden Lehrenden erreichbar sein. Dies gilt auch für E-Mails an Gruppen von Studierenden, bei denen grundsätzlich keine offene Adressierung zu wählen ist sondern der Weg über eingeschränkt erreichbare Verteilerlisten oder die Adressierung via BCC (blind carbon copy).

Ein Zugriff auf personenbezogenen Daten von Studierenden, die eine Profilbildung ermöglichen (Name, Kontaktdaten, Informationen über den Studienverlauf, Teilnahme an Lehrveranstaltungen) muss in jedem Fall durch persönliche Authentifikation (Benutzername und Passwort) gesichert werden. Eine Anmeldung allein durch die (vielfach bereits zusammen mit dem Namen im WWW verfügbare) Matrikelnummer ist nicht zulässig.

Bei Prüfungsergebnissen handelt es sich um personenbezogene Daten. Die Veröffentlichung von Notenlisten im WWW kann daher nur unter Berücksichtigung besonderer Richtlinien erfolgen.

Im Fall von Anfragen externer Personen (Vermieter, Eltern, Kommilitonen, …) oder Einrichtungen (Krankenkassen, BAföG-Stellen, …) , die zum Ziel haben, dass personenbezogene Daten weitergegeben oder zum Abruf bereitgehalten werden sollen (d.h. eine Übermittlung der Daten wünschen) ist grundsätzlich eine Identifikation des/der Anfragenden (i.A. in Schriftform) sowie die Prüfung der Zulässigkeit (die Einwilligung des Betroffenen oder eine entsprechende Rechtsvorschrift, auf die der/die Anfragende explizit verweisen muss) erforderlich. Bitte beachten Sie, dass eine Berufung auf „Amtshilfe“ keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine Datenübermittlung darstellt!