Möglichkeiten die Zuordnung von Personen und Daten zu verhindern
Adressmittlung: Eine speichernde Stelle gibt mangels Rechtsgrundlage keine Adressen/Kontaktdaten weiter, übernimmt aber z.B. das Anschreiben bei Befragungen.
Datentreuhänder: Eine unabhängige Stelle pseudonymisiert Daten und gibt nur für die Forschenden nicht zuzuordnende Daten weiter.
Kodierung: Zuordnungen bei Mehrfachbefragungen sind ohne Namen oder andere Identifikationsmerkmale möglich. (Z.B.: 1. Buchstabe des Vornamens der Mutter, Geburtsmonat der Mutter, 1. Buchstabe des eigenen Geburtsorts E05P)