Daten sind **pseudonym**, wenn ... ... die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise erfolgt, „dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden“. (Art 4 Nr. 5 DSGVO) * Die Zuordnung der Daten zu einer Person ist nur mit einer //Zuordnungsfunktion// möglich. Ohne diese sind die Daten quasi anonym. * //Pseudonymisieren// stellt sicher, dass der Forscher die Personen, deren Daten er verarbeitet, nicht identifizieren kann.